Ingenieurbüro Lehmann

Garage und Carport in Baden-Württemberg: Genehmigung, Grenzbebauung und Umnutzung

Ratgeber von Ingenieurbüro Lehmann · Stand:

Für Garagen und Carports sieht die Landesbauordnung Baden-Württemberg eigene Erleichterungen vor – beim Verfahren und beim Bauen an der Grundstücksgrenze. Welche Regel greift, hängt von Größe, Wandhöhe, Lage des Grundstücks und dem Bebauungsplan ab.

Das Wichtigste in Kürze

Garagen und überdachte Stellplätze wie Carports mit einer mittleren Wandhöhe bis 3 m und bis 50 m² Grundfläche sind verfahrensfrei, außer im Außenbereich. Ohne eigene Abstandsflächen – also auch an der Grenze – sind Garagen bis 3 m Wandhöhe und 25 m² Wandfläche zulässig, mit höchstens 9 m je Nachbargrenze und 15 m insgesamt. Bebauungsplan und übrige Vorschriften gelten trotzdem.

Wann sind Garage und Carport verfahrensfrei?

Nach Nr. 1 b des Anhangs zu § 50 LBO sind „Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich“ verfahrensfrei. Ein Carport ist ein überdachter Stellplatz. Die Grenze von 50 m² gilt in der Fassung seit der LBO-Reform 2025; damit ist häufig auch eine Doppelgarage erfasst.

Auf das Material kommt es nicht an – auch Fertig-, Blech- oder Holzgaragen fallen unter die Regel, wenn sie die Grenzen einhalten. Werden die Grenzen überschritten oder liegt das Grundstück im Außenbereich, ist ein Verfahren erforderlich. Für Garagen bis 100 m² Nutzfläche müssen die Bauvorlagen dann allerdings nicht von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser stammen (§ 63 Abs. 1 LBO).

  • Mittlere Wandhöhe bis 3 m
  • Grundfläche bis 50 m²
  • Grundstück nicht im Außenbereich
  • Bebauungsplan und Abstandsflächen werden eingehalten

Amtliche Information: Service-BW: Verfahrensfreie Bauvorhaben (öffnet in neuem Tab)

Garage an der Grundstücksgrenze

§ 6 Abs. 1 LBO lässt Garagen, Gewächshäuser und Gebäude ohne Aufenthaltsräume in den Abstandsflächen und ohne eigene Abstandsflächen zu – also auch direkt an der Nachbargrenze –, wenn sie eine Wandhöhe bis 3 m und eine Wandfläche bis 25 m² haben. Die Grenzbebauung darf entlang einer einzelnen Nachbargrenze 9 m und insgesamt 15 m nicht überschreiten.

Wie die Wandhöhe zu ermitteln ist, regelt § 6 Abs. 1 LBO genau; bei geneigtem Gelände oder besonderen Dachformen lohnt sich eine Prüfung vorab. Bereits vorhandene Grenzbebauung, etwa ein Gartenhaus an derselben Grenze, kann bei den 9 m und 15 m mitzählen. Der Bebauungsplan kann zusätzlich regeln, wo Garagen auf dem Grundstück zulässig sind.

Garage an der Grundstücksgrenze
Grenzbebauung nach § 6 Abs. 1 LBOWert
Wandhöhebis 3 m
Wandflächebis 25 m²
Länge je Nachbargrenzehöchstens 9 m
Länge insgesamthöchstens 15 m

Amtliche Information: Landesbauordnung BW: § 6 Abstandsflächen in Sonderfällen (öffnet in neuem Tab)

Garage umbauen oder als Wohnraum nutzen

Soll eine Garage als Hobbyraum, Lager oder Wohnraum genutzt werden, ist das eine Nutzungsänderung. Nach § 50 Abs. 2 LBO ist sie verfahrensfrei, wenn für die neue Nutzung keine anderen oder weitergehenden Anforderungen gelten als für die bisherige, oder wenn unter den dort genannten Voraussetzungen Wohnraum im Innenbereich geschaffen wird. Bauliche Änderungen wie neue Fenster oder das Schließen des Tors sind davon getrennt zu betrachten.

Für Wohnraum gelten die Anforderungen an Aufenthaltsräume, etwa eine lichte Höhe von mindestens 2,3 m und Fenster, deren Rohbaumaß mindestens ein Zehntel der Grundfläche beträgt (§ 34 LBO). Vorsicht bei Grenzgaragen: Die Erleichterung des § 6 Abs. 1 LBO gilt für Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume. Wird eine Grenzgarage zu Wohnraum, kann sie die Abstandsflächen nicht mehr einhalten. Fällt die Garage als Stellplatz weg, können außerdem Stellplatzfragen entstehen.

Passend zu diesem Thema: Anforderungen an Wohnraum in Keller und Dachboden.

Unterstützung bei Planung und Antrag

Ob eine Garage verfahrensfrei ist oder ein Antrag nötig wird, hängt oft an Details wie Geländeverlauf, Dachform oder bestehender Grenzbebauung. Das Ingenieurbüro Lehmann prüft mit Ihnen die Rahmenbedingungen, erstellt die Planunterlagen und bereitet – falls erforderlich – den Bauantrag vor, auch für Umnutzungen oder nachträgliche Genehmigungen.

Hilfreich sind die Adresse, ein Lageplan oder eine Skizze mit den Abständen zur Grenze, die geplanten Maße und Fotos des Grundstücks.

Garage oder Carport planen lassen

Nennen Sie Adresse und geplante Maße und laden Sie einen Lageplan oder eine Skizze hoch. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zu den nächsten Schritten.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

Kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung zur Orientierung – sie ersetzt keine Planung oder fachliche Prüfung. Weitere Leistungen werden individuell vereinbart.

Amtliche Quellen und weitere Informationen

Anforderungen und Verfahren richten sich nach dem konkreten Vorhaben und der zuständigen Baurechtsbehörde.