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Wintergarten in Baden-Württemberg: Wann brauchen Sie eine Baugenehmigung?

Ratgeber von Ingenieurbüro Lehmann · Stand:

Ob ein Wintergarten genehmigt werden muss, hängt in Baden-Württemberg vor allem davon ab, ob er als Wohnraum genutzt wird, wie groß er ist und wo das Grundstück liegt. Die Bezeichnung im Prospekt ist dabei nicht entscheidend – es kommt auf Bauweise und Nutzung an.

Das Wichtigste in Kürze

Vorbauten ohne Aufenthaltsräume sind im Innenbereich bis 40 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei – das kann einen unbeheizten Wintergarten betreffen. Ein beheizter Wintergarten, der wie ein Wohnraum genutzt wird, ist dagegen eine Erweiterung des Wohnraums; dafür ist in der Regel ein Verfahren nötig. Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen alle Vorschriften einhalten.

Kaltwintergarten oder Wohnwintergarten?

Im Katalog der verfahrensfreien Vorhaben der Landesbauordnung taucht der Wintergarten nicht als eigene Kategorie auf. Entscheidend ist, wie der Anbau baurechtlich einzuordnen ist: Ein unbeheizter Kaltwintergarten ohne dauerhaften Aufenthalt kann als Vorbau ohne Aufenthaltsräume gelten. Ein beheizter Wohnwintergarten, der wie ein Zimmer genutzt wird, erweitert dagegen den Wohnraum.

Heizung, Dämmung, eine offene Verbindung zum Wohnraum und die tatsächliche Nutzung sprechen eher für einen Aufenthaltsraum. Wird ein zunächst unbeheizter Wintergarten später beheizt und als Wohnraum genutzt, kann das eine genehmigungspflichtige Änderung sein.

Kaltwintergarten oder Wohnwintergarten?
MerkmalKaltwintergartenWohnwintergarten
Nutzungsaisonal, kein dauerhafter Aufenthaltganzjährig wie ein Wohnraum
Heizungkeineja
Einordnungkann Vorbau ohne Aufenthaltsräume seinErweiterung des Wohnraums
Verfahrenim Innenbereich bis 40 m³ verfahrensfrei möglichin der Regel baurechtliches Verfahren

Wann ist ein Wintergarten verfahrensfrei?

Nach dem Anhang zu § 50 LBO sind „Vorbauten ohne Aufenthaltsräume im Innenbereich bis 40 m³ Brutto-Rauminhalt“ verfahrensfrei. Gemeint ist das gesamte umbaute Volumen einschließlich der Bauteile, nicht die Grundfläche. Schon ein Wintergarten mit 15 m² Grundfläche und einer mittleren Höhe von 2,7 m liegt rechnerisch über 40 m³.

Die Regel gilt nur im Innenbereich, also nicht im Außenbereich. Für Terrassen und Terrassenüberdachungen (im Innenbereich) sowie für Balkonverglasungen und Balkonüberdachungen nennt der Anhang eigene Grenzen von jeweils bis zu 30 m² Grundfläche. Eine rundum verglaste Terrassenüberdachung kann baurechtlich aber bereits ein Wintergarten sein.

Amtliche Information: Service-BW: Verfahrensfreie Bauvorhaben (öffnet in neuem Tab)

Abstand zur Grenze, Bebauungsplan und weitere Vorschriften

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Verfahrensfreie Vorhaben müssen ebenso wie genehmigungspflichtige Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen (§ 50 Abs. 5 LBO). Dazu gehören insbesondere die Festsetzungen des Bebauungsplans, etwa Baugrenzen, und die Abstandsflächen.

Die Erleichterungen für das Bauen an der Grundstücksgrenze in § 6 Abs. 1 LBO betreffen Garagen, Gewächshäuser und Gebäude ohne Aufenthaltsräume mit einer Wandhöhe bis 3 m und einer Wandfläche bis 25 m². Ob ein Wintergarten als Anbau an das Wohnhaus darunterfällt, hängt vom Einzelfall ab. Bei Reihen- und Doppelhäusern sowie in Wohnungseigentumsanlagen sind außerdem die Rechte der Nachbarn beziehungsweise der Eigentümergemeinschaft zu beachten.

  • Bebauungsplan: Baugrenzen, zulässige Grundfläche, Gestaltungsvorgaben
  • Abstandsflächen zum Nachbargrundstück
  • Standsicherheit, zum Beispiel bei Schneelast
  • Bei Wohnwintergärten: Anforderungen an Aufenthaltsräume und energetische Anforderungen

Amtliche Information: Landesbauordnung BW: § 50 Verfahrensfreie Vorhaben (öffnet in neuem Tab)

Planung, Bauantrag oder nachträgliche Genehmigung

Ist ein Verfahren erforderlich, werden in der Regel Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung und je nach Ausführung statische Nachweise benötigt. Das Ingenieurbüro Lehmann erstellt die Planunterlagen und bereitet den Bauantrag vor. Steht ein Wintergarten bereits ohne Genehmigung, prüfen wir mit Ihnen, ob eine nachträgliche Genehmigung in Betracht kommt.

Für eine erste Einschätzung helfen die Adresse, die geplanten Maße (Grundfläche und Höhe), die Angabe, ob der Wintergarten beheizt werden soll, sowie Fotos oder Pläne des Hauses.

Passend zu diesem Thema: nachträgliche Baugenehmigung in Baden-Württemberg.

Wintergarten-Vorhaben einschätzen lassen

Nennen Sie Adresse, Maße und geplante Nutzung und laden Sie vorhandene Pläne oder Fotos hoch. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zu den nächsten Schritten.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

Kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung zur Orientierung – sie ersetzt keine Planung oder fachliche Prüfung. Weitere Leistungen werden individuell vereinbart.

Amtliche Quellen und weitere Informationen

Anforderungen und Verfahren richten sich nach dem konkreten Vorhaben und der zuständigen Baurechtsbehörde.