Ingenieurbüro Lehmann

Nachträgliche Baugenehmigung: Bauten und Nutzungen im Bestand legalisieren

Ratgeber von Ingenieurbüro Lehmann · Stand:

Eine Einliegerwohnung im Keller, ein ausgebauter Dachboden, ein Wintergarten oder eine Gaube: Häufig fällt erst beim Verkauf, bei einer Finanzierung oder bei einem neuen Umbau auf, dass für einen Teil des Gebäudes keine Genehmigung vorliegt. Dann stellt sich die Frage, ob sich der Zustand nachträglich genehmigen lässt.

Das Wichtigste in Kürze

Ob eine nachträgliche Genehmigung möglich ist, hängt davon ab, ob der Zustand genehmigungsfähig ist. Grundlage ist ein regulärer Bauantrag mit einer Aufnahme des tatsächlichen Zustands. Die Entscheidung trifft die zuständige Baurechtsbehörde.

Wann ist eine nachträgliche Genehmigung ein Thema?

Typische Fälle sind bauliche Änderungen oder Nutzungen, für die ein Verfahren erforderlich gewesen wäre, für die aber keine Genehmigung vorliegt: ein Keller- oder Dachraum, der als Wohnraum genutzt wird, eine zusätzliche Wohneinheit, ein Anbau oder eine Ausführung, die von den genehmigten Plänen abweicht. Nicht jede Abweichung ist automatisch ein Problem – manche Vorhaben sind verfahrensfrei, und für ältere Gebäudeteile kann Bestandsschutz bestehen. Beides muss im Einzelfall geprüft werden.

Wichtig ist der Blick in die Bauakte: Erst der Vergleich zwischen genehmigtem und tatsächlichem Zustand zeigt, was genau fehlt. Häufig betrifft die Abweichung nur einen Teil des Gebäudes.

  • Keller-, Dach- oder Nebenräume werden als Wohnraum genutzt
  • Zusätzliche Wohneinheit, zum Beispiel eine Einliegerwohnung
  • Anbau, Wintergarten, Gaube oder Balkon ohne Genehmigung
  • Die Ausführung weicht von den genehmigten Plänen ab

Was kann ohne Genehmigung passieren?

Die Baurechtsbehörde kann den Abbruch einer Anlage anordnen, die im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet wurde – allerdings nur, wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können (§ 65 LBO). Auch eine Nutzungsuntersagung ist möglich. Wer eine genehmigungspflichtige Anlage ohne Genehmigung errichtet oder benutzt, handelt zudem ordnungswidrig (§ 75 LBO).

Neben den behördlichen Folgen kann eine fehlende Genehmigung beim Verkauf oder bei der Finanzierung eine Rolle spielen. Eine frühe Klärung schafft Planungssicherheit – auch dann, wenn sich am Ende eine Anpassung oder ein Rückbau als sinnvoller erweist.

Amtliche Information: Landesbauordnung BW: § 65 Abbruchsanordnung und Nutzungsuntersagung (öffnet in neuem Tab)

Wie läuft eine nachträgliche Genehmigung ab?

Der bestehende Zustand wird wie ein neues Vorhaben beantragt; maßgeblich sind grundsätzlich die heute geltenden Vorschriften. Zunächst wird der tatsächliche Zustand aufgenommen und mit der Bauakte verglichen. Danach lässt sich einschätzen, ob der Zustand genehmigungsfähig ist oder ob Anpassungen nötig sind – etwa an Rettungswegen, Fenstern, Raumhöhen oder beim Brandschutz.

Anschließend werden die Bauvorlagen erstellt: Pläne mit Kennzeichnung des zu genehmigenden Zustands, Baubeschreibung und – je nach Vorhaben – technische Nachweise. Eingereicht wird ein regulärer Bauantrag, in Baden-Württemberg in der Regel digital über das Virtuelle Bauamt (ViBa-BW).

  • Bauakte einsehen und den genehmigten Zustand klären
  • Tatsächlichen Zustand aufnehmen (Aufmaß, Fotos)
  • Genehmigungsfähigkeit einschätzen und bei Bedarf Anpassungen planen
  • Bauvorlagen erstellen und den Antrag einreichen

Amtliche Information: Service-BW: Baugenehmigung beantragen (öffnet in neuem Tab)

Passend zu diesem Thema: fehlende Bestandspläne beschaffen oder aufbereiten.

Wie wir Sie unterstützen können

Das Ingenieurbüro Lehmann unterstützt bei der Bestandsaufnahme, der Einschätzung und der Erstellung der Bauvorlagen. Oliver Lehmann ist in die Liste der bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser der Ingenieurkammer Baden-Württemberg eingetragen. Ob eine Genehmigung erteilt wird, entscheidet die Baurechtsbehörde; ein bestimmtes Ergebnis kann niemand im Voraus zusagen.

Für eine erste Einschätzung helfen die Adresse, eine kurze Beschreibung des betroffenen Gebäudeteils oder der Nutzung, vorhandene Pläne oder Bescheide sowie aktuelle Fotos.

Nachträgliche Genehmigung einschätzen lassen

Beschreiben Sie, welcher Gebäudeteil oder welche Nutzung betroffen ist, und laden Sie vorhandene Pläne hoch. Im Anfrageformular ist „Nachträgliche Genehmigung“ bereits ausgewählt.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

Kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung zur Orientierung – sie ersetzt keine Planung oder fachliche Prüfung. Weitere Leistungen werden individuell vereinbart.

Amtliche Quellen und weitere Informationen

Anforderungen und Verfahren richten sich nach dem konkreten Vorhaben und der zuständigen Baurechtsbehörde.